Die wichtigste Steuer im Zusammenhang mit Immobilien ist die Grundsteuer. Doch wie wird die Steuerlast ermittelt ?

Sämtliche Immobilien werden vom Staat geschätzt, zum einen wird der Bodenwert ermittelt und zum anderen der Wert der ganzen Immobilie. Die staatliche Schätzung liegt normalerweise etwas unter dem Verkehrswert der jeweiligen Immobilie, wobei sich der Unterschied in den letzten Jahren verringert hat.
Es sind sowohl an die Kommune als auch an das Amt Grundsteuern zu entrichten. Die Grundsteuer berechnet sich nach dem offiziellen Bodenwert.
Die einzelnen Kommunen legen den Grundsteuersatz selber fest, daher kann dieser von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Grundsteuer liegt normalerweise zwischen 1,9 % und 2,5 %.
Die Grundsteuer ist bei Vermietungsobjekten abzugsfähig. Eine Grunderwerbsteuer gibt es in Dänemark nicht.
Der dänische Umsatzsteuersatz beträgt 25 %.
Mieteinnahmen sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Unterwirft sich der Vermieter jedoch freiwillig der Umsatzsteuerpflicht, muss auf die Mieteinnahmen Umsatzsteuer entrichtet werden.
Entrichtet der Vermieter freiwillig Umsatzsteuer, kann er auch Vorsteuer geltend machen.