Bevor ein bindender Kaufvertrag eingegangen wird, sollte die Immobilie stets einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Nur so kann der Käufer sich einen Überblick über die faktischen und rechtlichen Verhältnisse der Immobilie verschaffen und mögliche Risiken aufdecken, so dass er nach dem Erwerb der Immobilie nicht mit bösen Überraschungen konfrontiert wird.

Außerdem kann das Ergebnis einer solchen Untersuchung sowohl für die Festsetzung des Kaufpreises herangezogen werden als auch bei der Ausarbeitung des Kaufvertrages, z.B. für das Hinzufügen von Garantien des Verkäufers.
Die Prüfung sollte juristische, technische, betriebliche und steuerliche Aspekte umfassen und vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages abgeschlossen sein.
In eine juristische Prüfung, due diligence, sind folgende Punkte einzubeziehen:
Bebauungspläne, Altlasten und andere Umweltverhältnisse. Hierbei sollte die juristische due diligence durch die notwendigen technischen Untersuchungen ergänzt werden, z.B.
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durch Bohrproben
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Eigentumsverhältnisse
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Dienstbarkeiten
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Versicherungen
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Mietverträge
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Mieterbonität
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Behördliche Auflagen
Folgende Unterlagen sollten herangezogen werden: Grundbuchauszug, „alter“ Kaufvertrag, Auszug der Dienstbarkeiten, Flurkarte, kommunales Informationsblatt, Auszug eingetragener Hypotheken, Grundsteuerbescheid, Einheitswertbescheid, kommunale Informationen, BBR-Eigentmermitteilung, sämtliche Mietverträge, sämtliche kommunalen Bebauungspläne, betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 3 Jahre.
Der Umfang der durchzuführenden juristischen und technischen Untersuchungen hängt außerdem von der Art und der Lage der Immobilie ab.