Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes stellen sich häufig solche Fragen wie:
Sie möchten Ihr Firmenlogo in Dänemark schützen lassen oder eine neue Erfindung patentieren lassen? Ihr Forschungsinstitut hat gerade ein neues Geschmacksmuster ausgearbeitet, welches Sie schützen lassen möchten ?

Im Folgenden haben wir für Sie einen Wegweiser zusammengestellt, der Ihnen helfen soll, die zuständigen Stellen zu finden, um Ihr Recht in Dänemark schnell und unkompliziert schützen zu lassen.
- Patente
- Warenzeichen
- Gebrauchs- und Geschmacksmuster
- Design
- Urheberrecht
- Überblick
1. Patente
Durch ein Patent erhält man das Recht, anderen die kommerzielle Ausnutzung einer Erfindung zu verbieten. Es fördert und schützt eine Erfindung.
Für die Patentierung einer Erfindung in Dänemark ist das dänische Patent- und Warenzeichenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) in Taastrup zuständig. Dort können Sie zunächst eine patenttechnische Untersuchung durchführen lassen, um herauszufinden, ob Ihre Erfindung wirklich neu ist oder welche anderen Rechte diese beeinträchtigen könnte. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie einen Untersuchungsbericht mit allen wichtigen Informationen Ihrer Erfindung. Der Preis für diese Untersuchung hängt vom Umfang der Erfindung ab und wird nach Arbeitsaufwand berechnet (1.050 DKK/Std.). In der Regel kostet eine solche Untersuchung zwischen DKK 10.000 und 20.000 (EUR 1.350 bis 2.700).
Für die Beantragung des Patents ist ein Formular auszufüllen, das unter Beifügung einer kurzen, sachlichen Beschreibung der Erfindung beim dänischen Patentamt einzureichen ist. Die Beantragung kann auf dem Formular oder online ausgefüllt werden. Bei Antragstellung wird eine Grundgebühr von DKK 3.000 fällig, die bei Nichtgewährung eines Patents nicht zurückgefordert werden kann. Von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Patents durch das dänische Patentamt können 2-3 Jahre vergehen. Ausführliche Informationen zum Ablauf des Patentierungsverfahrens finden Sie auf den Webseiten des dänischen Patentamtes.
Das Patent ist 20 Jahre lang gültig und kann nicht verlängert werden.
Mit Erwerb des Patents erhalten Sie das ausschließliche Recht an der gewerblichen Nutzung Ihrer Erfindung. Darüber hinaus ermöglicht es Ihnen, gegen andere Patentanträge oder ausgestellte Patente vorzugehen, die Ihrem Patent zu ähnlich sind.
Das beim dänischen Patentamt erworbenen Recht gilt nur in Dänemark, Grönland und auf den Färöerinseln. Für den europaweiten Schutz eines Patents ist das europäische Patentamt in München, für ein internationales Patent das internationale Patentamt in Genf zuständig.
2. Warenzeichen
Ein Warenzeichen ist ein Kennzeichen, unter dem der Inhaber seine Waren oder Dienstleistungen vertreibt. Dies kann ein Name, ein Logo oder eine Kombination von beiden sein.
Das Vorrecht an einem Warenzeichen erhält man entweder durch die Ingebrauchnahme oder durch die Registrierung beim dänischen Patent- und Warenzeichenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen). Die Registrierung eines Warenzeichens kann online oder mittels eines entsprechenden Formulars beantragt werden. Die Antragsgebühr beträgt DKK 2.350. Wird der Registrierung stattgegeben, so erhalten Sie das Vorrecht für 10 Jahre; der Schutz kann jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Achtung: Auf Antrag eines Dritten kann die Registrierung eines Warenzeichens ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn das Zeichen innerhalb von fünf Jahren nicht regelmäßig genutzt wird.
Durch die Registrierung erhält man das Vorrecht, das Zeichen in Dänemark zu benutzen, mit der Folge, dass andere von der Benutzung ausgeschlossen werden. Wie beim Patent kann der Warenzeicheninhaber gegen die Registrierung ähnlicher Warenzeichen bzw. gegen bereits registrierte ähnliche Warenzeichen vorgehen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, können Sie auf den Webseiten des dänischen Patent- und Warenzeichenamts lesen.
Ein beim dänischen Patent- und Warenzeichenamt registriertes Warenzeichen ist ebenfalls nur dänemarkweit geschützt. Markenschutz in allen EU-Staaten erhalten Sie, wenn Sie dies beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante beantragen.
3. Gebrauchs- und Geschmacksmuster
Ein Muster ist eine Vorlage für die äußere Gestaltung einer Ware. Ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster wird auch als "kleines Patent" bezeichnet.
Ein Musterschutz kann nur durch Registrierung erreicht werden. Wie bei einem Patent erhält man ein Alleinrecht, das Muster zu nutzen. Die Registrierung gilt 3 Jahre, und kann danach für zwei weitere Perioden von 3 bzw. 4 Jahre verlängert werden. Im Gegensatz zum Patent gilt der Schutz damit höchstens 10 Jahre ab Antragsdatum und kann danach nicht verlängert werden.
Die Registrierung ist durch ein Formular oder online beim dänsichen Patent- und Warenzeichenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) zu beantragen. Die Antragsgebühr beträgt DKK 2.000. Die Erfindung muss neu sein und sich von anderen Gebrauchs- oder Geschmacksmustern unterscheiden. Im Vergleich zum Patent werden hier jedoch geringere Anforderungen gestellt. Die Registrierung kann mit oder ohne Überprüfung der Voraussetzungen für einen Musterschutz erfolgen. Eine Registrierung ohne Überprüfung erhält man schneller, eine Registrierung mit Überprüfung bietet jedoch umfassenderen Schutz.
4. Design
Ein Design beschreibt das Aussehen oder die Form eines Produkts.
Ein Design kann in Dänemark durch Registrierung beim dänischen Patent- und Warenzeichenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) geschützt werden. Dieses Vorrecht gilt rückwirkend bis zum Tag der Antragstellung. Die Registrierung gibt das Recht, anderen die Nutzung des Designs für jegliche Produkte zu verbieten.
Die Registrierung kann durch ein Formular oder online unter Einreichung einer Bilddokumentation beantragt werden. Die Antragsgebühr beträgt DKK 1.200.
Der Schutz gilt in den beantragten Perioden von 5 Jahren, bis zu 25 Jahren, allerdings nur in Dänemark. Wünschen Sie einen europaweiten Schutz Ihres Designs, können Sie dies beim dänischen Patent- und Warenzeichenamt oder direkt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante beantragen. Einen europaweiten Designschutz erhalten Sie auch ohne Registrierung nur durch Gebrauch. Dieser Rechtsschutz währt allerdings nur drei Jahre nach der Erstveröffentlichung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist kein weiterer Schutz möglich; Sie können dann auch keine Registrierung mehr beantragen. Der Dreijahresschutz kann aber in einigen, schnelllebigen Bereichen bereits ausreichen.
5. Urheberrecht
Das Urheberrecht betrifft den Schutz an literarischen und künstlerischen Werken. Auch Lichtbildaufnahmen (Fotos) sind von dem Gesetz („ophavslov") umfasst.
Das Urheberrecht ist nicht von einer öffentlichen Registrierung abhängig. Es wird unmittelbar durch Herstellung des Werks an sich begründet, sobald es der Allgemeinheit präsentiert wird. Dadurch erhält der Urheber das Recht, über sein Werk zu bestimmen, z.B. in welcher Weise es der Allgemeinheit zugängig gemacht wird oder wie es vervielfältigt werden soll.
Das Recht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tode des Schöpfers oder des Längstlebenden bei einer Schöpfergemeinschaft.
6. Überblick
|
|
Patent |
Warenzeichen |
Gebrauchs- und Geschmacks-muster |
Design |
|
Begriff |
sichert das Recht, Erfindungen kommerziell auszunutzen |
Kennzeichen, unter dem der Inhaber seine Waren oder Dienstleistungen vertreibt (Name, Logo etc.) |
Vorlage für die äußere Gestaltung einer Ware |
beschreibt das Aussehen oder die Form eines Produkts |
|
Schutz |
nur durch Registrierung |
durch Gebrauch oder Registrierung |
nur durch Registrierung |
durch Gebrauch oder Registrierung |
|
zust. Stelle/ Kosten |
dän. Patent- u. Warenzeichenamt
DKK 3.000,- |
dän. Patent- u. Warenzeichenamt
DKK 2.350,- |
dän. Patent- u. Warenzeichenamt
DKK 2.000,- |
dän. Patent- u. Warenzeichenamt
DKK 1.200,- |
|
Schutzdauer |
20 Jahre, nicht verlängerbar |
10 Jahre, verlängerbar um weitere 10 Jahre (bei Registrierung) |
10 Jahre, nicht verlängerbar |
max. 25 Jahre rückwirkend ab Antragsdatum (bei Registrierung) |
|
Formular |
Patentantrag |
Warenzeichenantrag |
Geschmacksmuster-antrag |
Designantrag |
|
europaweit zust. Behörde |
Europäisches Patentamt |
HABM
|
HABM
|
HABM
|
|
int. zust. Behörde |
WIPO |
WIPO |
|
WIPO |
Unsere Ansprechpartner
Stefan Reinel. Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: sr@br-law.com
Jana Behlendorf. Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: jbe@br-law.com
Stand: April 2008