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Verkehrsunfall - Ersatzansprüche für Personenschäden nach dänischem Recht

Wenn Sie in Dänemark in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und es zu Blech- oder sogar Personenschäden kommt, zieht sich die Abwicklung Ihrer Ansprüche meist unnötig in die Länge. Nicht nur nimmt die Korrespondenz in einer anderen Sprache und über die Grenze hinweg mehr Zeit in Anspruch. Hinzu kommt der Grundsatz, dass Auslandsunfälle nach dem Recht des Landes abgewickelt werden, in dem der Unfall geschah. Dies setzt fundierte Kenntnisse des dänischen Haftungsrechts voraus, das sich  teilweise stark vom deutschen unterscheidet.

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Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Personenschadenspositionen nach dänischem Recht geltend gemacht werden können und welche Unterschiede zum deutschen Ersatzrecht bestehen.

1.        Wer kann Schadensersatz fordern?

2.        Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?

3.        Verjährung der Ansprüche/Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Falles

4.        Einschaltung eines Rechtsanwalts?

 

1. Wer kann Schadensersatz fordern?

Im Gegensatz zum deutschen Haftungsrecht können nach dänischem Recht grundsätzlich alle bei einem Kfz-Unfall verletzten Beteiligten unabhängig von ihrem Verschulden ihren Personenschaden ersetzt verlangen. Grundlage hierfür ist die Gefährdungshaftung des dänischen Straßenverkehrsgesetzes, die nur in Ausnahmefällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herabgesetzt wird. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einem Auffahrunfall auch der verletzte Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs Ansprüche bei der Versicherung des Vordermanns geltend machen kann. Selbst der bei Rotlicht Fahrende kann bei einem Unfall im Kreuzungsbereich gegen den bei Grünlicht fahrenden Verkehrsteilnehmer Personenschadensersatzansprüche geltend machen.

 

2. Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?

Um überhaupt Ansprüche wegen Personenschäden geltend machen zu können, müssen die aus dem Unfall resultierenden Schäden zunächst bestimmt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie beim Arzt Art und Umfang der Verletzungen feststellen lassen, und zwar nicht nur die medizinische Diagnose, sondern auch die Symptome. Dies gilt auch, wenn die Schmerzen erst mehrere Tage nach dem Unfall auftreten. Das Einholen von Gutachten sollte wegen der damit verbundenen Kosten vorher mit der Versicherung abgestimmt werden.

Heilbehandlungs- und Pflegekosten (erstatning for fremtidige helbredelsesudgifter)

Krankenhaus-, Arzt- und sonstige Heilbehandlungskosten werden - sofern sie nicht bereits durch die Krankenversicherung oder persönliche Unfallversicherung des Geschädigten gedeckt sind - in einem gewissen Umfang ersetzt. Hierunter fallen vor allem Kosten für Medikamente, Physiotherapie, medizinische Hilfsmittel (z.B. Prothesen) und angemessene Kosten für den Transport zu/von der Behandlungsstätte. Die Abstimmung mit der Versicherung über die Übernahme der Kosten vor der Behandlung wird auf jeden Fall empfohlen.

Über die tatsächlich entstandenen Kosten sind Rechnungen vorzulegen. Auch etwaige Pflegekosten und Kosten für vermehrte Bedürfnisse sind unter Umständen von der Gegenseite im nachgewiesenen Umfang zu übernehmen.

Verdienstausfall (tabt arbejdsfortjeneste)

Während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit kann der Geschädigte den tatsächlich eingetretenen Verdienstausfall ersetzt verlangen. Maßgeblich für den Berechnungszeitraum ist der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit.

Schmerzensgeld (svie og smerte)

Der gesetzliche Schmerzensgeldbetrag liegt anders als in Deutschland pauschal bei 175 DKK (2011) (ca. 23,50 EUR) pro Krankheitstag und ist auf maximal 67.000 DKK (2011) (ca. 8.993 EUR) begrenzt.

Dauerhafte Schäden (varigt mén)

Führen die erlittenen Verletzungen zu einem Dauerschaden, wird eine „Schadensvergütung“ gezahlt, wobei anhand einer Schadenstabelle der Schaden nach Prozentpunkten von 5 bis 100%, bei besonders schweren Schäden bis zu 120%, ermittelt wird (z.B. Verlust eines Beines = 65%, Verlust der Sehkraft eines Auges = 20%).

Die „Schadensvergütung“ erfolgt in Form einer einmaligen Zahlung. Bei einem Schaden von 100% beträgt die Höhe der Entschädigung 766.000 DKK (2011) (ca. 102.818 EUR), in minder schweren Fällen wird dieser Betrag verhältnismäßig herabgesetzt. In Ausnahmefällen kann der Entschädigungsbetrag auch mehr, aber maximal 918.500 DKK (2011) (ca. 123.288 EUR) betragen.

Beeinträchtigung oder Verlust der Erwerbsfähigkeit (erhvervsevnetab)

Führt der Dauerschaden zu einem zeitlich unbegrenzten Minderverdienst, wird dessen Ausgleich unter Zugrundelegung des Alters des Geschädigten und seines  vor dem Unfall erzielten Jahresbruttoeinkommens errechnet. Die Erwerbsminderung muss aber mindestens 15% betragen. Auch hier erfolgt die Entschädigung in Form einer einmaligen Zahlung in Höhe von maximal 8.042.000 DKK (2011) (ca. 1.079.463 EUR).

Auch nichterwerbstätigen Geschädigten (z.B. Hausfrauen, Studenten oder Kindern) steht grundsätzlich ein solcher Anspruch zu. Dieser ist vom Grad des Dauerschadens abhängig und wird in einem Einmalbetrag festgesetzt.

Ansprüche der Hinterbliebenen bei Todesfall (tab af forsørger)

Im Falle der Tötung erwerbstätiger Angehöriger steht den Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) ein Anspruch wegen entgangenen Unterhalts zu.

Der Schadensersatz für Ehegatten oder Lebensgefährten beträgt 30% dessen, was der Getötete bei vollem Wegfall der Erwerbstätigkeit voraussichtlich als Verdienstausfall erhalten hätte. Der Mindestbetrag liegt jedoch bei 860.500 DKK (2011) (ca. 115.503 EUR).

Der Schadensersatz für hinterbliebene Kinder wird gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung von Kindern berechnet und festgesetzt.

Wird ein nichterwerbstätiger Versorger, der etwa durch die Haushaltsführung Unterhaltsleistungen erbracht hat, getötet, so wird der entgangene Unterhalt genauso errechnet wie bei Erwerbstätigen; der Wert der Hausarbeit wird einem gewerblichen Einkommen gleichgestellt.

Der hinterbliebene Ehegatte bzw. Lebenspartner kann wahlweise einen Übergangsbetrag von 144.500 DKK (2011) (ca. 19.395 EUR) oder die Erstattung angemessener Beerdigungskosten geltend machen.

Den Hinterbliebenen steht kein eigener Schmerzensgeldanspruch zu.

Anwaltskosten

Außergerichtliche Anwaltskosten sind nicht vom Schadensersatzgesetz umfasst und werden von dänischen Versicherungen in der Regel nur in schwierigen Fällen mit hohen Schadensersatzforderungen erstattet. Gelegentlich erfolgt eine anteilige Kostenberücksichtigung.

 

3. Verjährung der Ansprüche und Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Falles

Schadensersatzansprüche verjähren generell nach drei Jahren. Dies gilt sowohl für Ansprüche gegen den Schädiger als auch für solche gegen dessen Versicherung, bei Verschuldens- wie auch bei Gefährdungshaftung.

Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann über die Höhe der Schadensersatzansprüche neu entschieden werden.

 

4. Einschaltung eines Rechtsanwalts?

Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden sollte wegen der Besonderheiten des dänischen Haftungsrechts ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.

 


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Jana Behlendorf, Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: jbe@br-law.com

 

Stand: Januar 2011