Heiraten in Dänemark, für viele deutsche Paare ist dieser Gedanke mittlerweile eine Überlegung wert, – spätestens im Moment der Hochzeit sind wohl die zahlreichen, für eine Heirat notwendigen Formalitäten vergessen. Welche rechtlichen Voraussetzungen eine Heirat in Dänemark erfordert, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst - damit sie den schönsten Tag ihres Lebens unbeschwert genießen können...

1. Nach welchem Recht richtet sich die Eheschließung?
2. Standesamt oder Kirche?
3. Eheschließungsvoraussetzungen, notwendige Dokumente & Kosten
4. Ablauf der Trauung
5. Wirkungen der Eheschließung
6. Ehename
7. Nützliche links
1. Nach welchem Recht richtet sich die Eheschließung?
Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen für eine Eheschließung, d.h. die Frage, ob und ab welchem Alter man die Ehe eingehen kann, nach dem Heimatrecht der zukünftigen Ehegatten. Sind beide Deutsche, so gilt allein deutsches Recht, ist einer der beiden Däne, so gilt für ihn/sie hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen dänisches Recht.
Die formellen Voraussetzungen für die Ehe richten sich nach dänischem Recht, das im Vergleich zum deutschen Recht weit weniger Formalitäten vorsieht. Einen Hochzeitstermin erhält man in Dänemark schneller als in Deutschland, es werden weniger Dokumente verlangt und man erhält eine internationale Heiratsurkunde.
2. Standesamt oder Kirche?
Die kirchliche Trauung durch die dänische Landeskirche ist in Dänemark der standesamtlichen Eheschließung gleichgestellt und unterliegt den gleichen Regeln. Eine zusätzliche standesamtliche Trauung wie in Deutschland ist somit nicht erforderlich. Eine kirchliche Trauung setzt jedoch voraus, dass wenigstens einer der beiden Eheschließenden Mitglied der dänischen Landeskirche (dansk folkekirke) ist.
3. Überprüfung der Eheschließungsvoraussetzungen
Nachdem Sie das Standesamt (bryllupskontor) Ihrer Wahl kontaktiert haben, erhalten Sie von dort Formulare, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden bzw. dort abzugeben sind. Anschließend überprüft die Gemeinde die Eheschließungsvoraussetzungen, insbesondere ob Sie volljährig und noch unverheiratet sind. Diese Überprüfung nimmt unterschiedlich viel Zeit in Anspruch, je nachdem, ob die notwendigen Unterlagen persönlich abgegeben oder per Post geschickt wurden; bei Wiederheirat kann die Überprüfung auch länger dauern.
Achtung: Die Stadt Kopenhagen macht darauf aufmerksam, dass man für eine Trauung im Kopenhagener Rathaus zweimal nach Kopenhagen fahren muss: einmal um die Eheerklärung und die hierfür notwendigen Unterlagen auszufüllen und vorzulegen und das zweite mal für die Trauung, die ca. 2-3 Wochen nach Überprüfung der Eheschliessungsvoraussetzungen stattfinden kann.
In der Regel sind folgende Dokumente sind erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung
- bei Wiederheirat zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, eine Sterbeurkunde oder einen Nachweis über die Auflösung der Ehe
Zudem ist ggf. bereits bei Anmeldung der Eheschliessung die Erteilung eines gemeinsamen Ehenamens zu beantragen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Ehename".
Die Aufenthaltsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung wird Ihnen vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt. Sie darf nicht älter als 4, in einigen Fällen nicht älter als 2 Monate sein. Aus ihr müssen der Wohnort, Adresse, Staatsangehörigkeit und Familienstand hervorgehen.
Grundsätzlich können alle Dokumente in deutsch vorgelegt werden. Die Überprüfungsbehörde kann jedoch unter Umständen eine Übersetzung der Unterlagen fordern; die Kosten für die Übersetzungen tragen die Brautleute. Eine Legalisation der Dokumente deutscher Behörden wird z.B. in Kopenhagen gefordert.
Die Kosten für die Überprüfung der Ehevoraussetzungen belaufen sich auf 500,- DKK (ca. 68 EUR). Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für eine Übersetzung bzw. Legalisierung von deutschen Dokumenten.
Die geforderten Dokumente variieren leicht von Standesamt zu Standesamt. Um hier unnötigen Mehraufwand zu vermeiden, versichern Sie sich über die konkret erforderlichen Unterlagen für Ihre Eheschliessung bitte auf der Internetseite der jeweiligen Kommune.
4. Ablauf der Trauung
Die Trauung wird in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen vorgenommen. Dies müssen nicht Bekannte, sondern können auch Mitarbeiter der Trauungsbehörde sein.
Die Trauung erfolgt grundsätzlich auf dänisch. Versteht keiner der Brautleute dänisch, wird sichergestellt, dass beide die Trauhandlung verstehen. Wohnen die Brautleute nicht in Dänemark, kann der Bürgermeister einen Dolmetscher bestellen. Die Kosten hierfür trägt das Brautpaar.
5. Wirkungen der Eheschließung
Wer einen Dänen heiratet und einen Aufenthalt von gewisser Dauer in Dänemark vorweisen kann, hat die Möglichkeit, die dänische Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Die rechtlichen Wirkungen der Ehe, also die Frage des Güterstandes, des Eigentumserwerbs für den Ehegatten und der Haftung mit dem gemeinsamen Vermögen richten sich nach dem Heimatrecht der Ehegatten, sofern beide dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen. Ist dies nicht der Fall, ist das Recht des Landes maßgeblich, in dem sich die Ehegatten dauerhaft gemeinsam aufhalten.
6. Ehename
Seit der Reform des dänischen Namensrechts im April 2006 ist es nicht mehr möglich, bei der Eheschliessung einen gemeinsamen Ehenamen zu wählen. Diese Wahl eines gemeinsamen Ehenamens musste zunächst in Anschluss an die Trauung erklärt werden. Da die hier gebräuchliche Form nicht dem Formerfordernis des deutschen Rechts genügte, musste diese Namensänderung auch vor deutschen Behörden nachgeholt werden.
Nach zahlreichen Beschwerden dänischer Brautpaare wurde diese Regelung im Sommer 2006 dahingehend erweitert, dass bereits bei Einreichung der für die Trauung erforderlichen Unterlagen ein gemeinsamer Ehename beantragt werden kann. Diese Verfahrensweise ist zu empfehlen, da auf diese Weise ansonsten nötige Behördengänge nach der Trauung nicht mehr erforderlich sind.
7. Nützliche links
Liste der einzelnen Kommunen mit Links zur Internetpräsenz
Einzelne Kommunen bieten auf ihren Internetseiten auch Informationen auf Deutsch zum Thema an, so z.B. Kopenhagen, Sønderborg, Åbenrå, Bornholm und Tønder.
Stand: April 2009