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Dänisches Steuersystem

Die Steuern in Dänemark zählen zu den höchsten der Welt. Aber wofür werden die Steuergelder eigentlich in Dänemark verwendet? Welche Steuern fallen für jeden Einzelnen an? Diese und andere Fragen soll Ihnen der folgende kleine Einblick in das dänische Steuersystem ermöglichen.

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1.        Warum bezahlen die Dänen Steuern?

2.        Wer muss Steuern zahlen?

3.        Wofür werden die Steuereinnahmen verwendet?

4.        Welche Steuern gibt es?

5.        Weitergehende Informationen

 

 

1. Warum bezahlen die Dänen Steuer?

 

Die dänischen Steuern gehören zu den höchsten der Welt. Grund hierfür ist ein umfassendes öffentliches System, das sich viele Bereiche zur Aufgabe gemacht hat, für die die Bürger anderer Staaten selbst aufkommen müssen. Dänische Bürger erhalten zum Beispiel ärztliche Hilfe und Krankenhausaufenthalte gratis. Jeder hat die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren und erhält hierfür sogar noch eine staatliche Beihilfe. Diese öffentlichen Leistungen erhält man unabhängig davon, wie viel Steuern man bezahlt hat.

 

Zweck dieses Systems ist es, allen Bürgern gleichen Zugang zu sozialen Leistungen zu gewähren. Diese sozialen Leistungen werden durch das öffentliche System finanziert. Die dafür notwendigen Mittel werden in weitem Umfang durch Steuereinnahmen aufgebracht.  

 

 

2. Wer muss Steuern zahlen?

 

Alle erwachsenen Personen, die ein Einkommen beziehen, bezahlen auf dieses Steuer. Der Anteil der Steuer am Lohn steigt mit der Höhe des Einkommens, sog. progressives Steuersystem. 

 

 

3. Wofür werden die Steuereinnahmen verwendet?

 

Die Steuereinnahmen werden für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verwendet. Diese Aufgaben sind auf drei Stufen verteilt: den Staat, 14 Kreise und 271 Gemeinden.
Die Gemeinden decken lokale Bedürfnisse wie zum Beispiel Kindergärten, Grundschulen usw., während die Kreise Aufgaben wahrnehmen, die größere Bevölkerungsgruppen betreffen, z.B. Gymnasien, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel usw. Der Staat schließlich nimmt übergeordnete Aufgaben wahr, die die gesamte Bevölkerung oder große Bevölkerungsteile betreffen, wie etwa Hochschulen, Ministerien, die auswärtigen Angelegenheiten usw.  

 

 

4. Welche Steuern gibt es?

 

Steuern, die direkt vom Einkommen abgezogen werden, bezeichnet man als Direktsteuern. So wird die Einkommenssteuer beispielsweise direkt vom Gehalt abgezogen und durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

 

Zu den Direktsteuern zählen: 

  • Staatssteuer
  • Kreis- und Gemeindesteuer
  • Arbeitsmarktabgabe
  • Kirchensteuer
  • Immobilienwertsteuer

 

Die Staatssteuer ist vom Wohnort des Steuerzahlers unabhängig und gilt für alle in Dänemark wohnenden Bürger. Sie ist einkommensabhängig und wird in drei Steuerstufen eingeteilt:

 

                      Mindeststeuer (2005): 5,5 % des Einkommens

                      Mittlere Steuer (2005): 6 % des Einkommens über DKK 259.500,-

                      Spitzensteuer (2005): 15 % des Einkommens über DKK 311.500,-

 

Die Höhe der Kreis- und Gemeindesteuer wird im Rahmen bestimmter Richtlinien von den Kreisen und Gemeinden selbst festgesetzt. Abhängig vom Wohnsitz kann dieser Teil der Steuer daher variieren. Im Jahre 2003 betrug die durchschnittliche Kreis- und Gemeindesteuer 33,3 % des Einkommens.

 

Der Arbeitsmarktabgabe in Höhe von 8 % des Lohns wird von allen Erwerbstätigen bezahlt. Die Einnahmen hieraus fließen in den Arbeitsmarkt zurück und werden beispielsweise für Urlaubsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld usw. aufgewendet.

 

Kirchensteuer entrichten alle Mitglieder der dänischen Volkskirche (ca. 86 % der dänischen Bevölkerung). Im Jahre 2003 betrug der Prozentsatz der Kirchensteuer durchschnittlich 0,7 % des Einkommens.

 

Die Immobilienwert- bzw. Grundsteuer wird anhand des Handelswertes der Immobilie bzw. des Grundstücks ermittelt. Diese Steuer fällt sowohl für Personen mit Wohnsitz in Dänemark und Grundeigentum im Ausland, als auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Grundeigentum in Dänemark an. Die Immobilienwertsteuer wird zusammen mit der Staatssteuer erhoben, während die Grundsteuer von den Gemeinden festgesetzt wird. Die Immobilienwertsteuer beträgt 1 % des Immobilienwertes bis DKK 3.040.000,- und 3 % des Immobilienwertes über DKK 3.040.000,- (2005).

 

Auch indirekt bezahlt man in Dänemark Steuern. In diesem Fall sind die Steuern in dem Preis enthalten, den man für Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Hierzu gehören: 

  • Mehrwertsteuer
  • Grüne Abgaben
  • Zoll

 

Die Mehrwertsteuer beträgt 25 % des Verkaufspreises von Waren und Dienstleistungen und liegt damit 6 % über der deutschen Mehrwertsteuer.

 

Grüne Abgaben und Punktabgaben zahlt man für die Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen, z.B. Wasser, Benzin, Tabak und Abfall. Dadurch werden diese Erzeugnisse natürlich teurer, aber genau das ist die Idee, die sich hinter diesem System verbirgt. Durch Besteuerung versucht der Staat, den Bedarf zu reduzieren um so Ressourcen zu sparen. Gleichzeitig ist die Besteuerung z.B. für verunreinigende Kraftfahrzeuge erhöht. Die Nutzung umweltfreundlicher Güter wird also belohnt.

 

Zoll muss bezahlen, wer Güter aus dem Ausland nach Dänemark einführen will. Die Zollvorschriften sind unterschiedlich und abhängig von der Art der Ware und dem Einfuhrland. 

 

 

5. Weitergehende Informationen

Die Internet-Seite der dänischen Steuerverwaltung (www.toldskat.dk) gehört zu den besten Informationsangeboten dänischer Behörden überhaupt. Untergliedert in Informationen für Privatpersonen und Informationen für Unternehmen findet man mit etwas Geduld Antworten auf fast alle Fragen rund um die dänischen Steuern. Dies setzt natürlich die Kenntnis der dänischen Sprache voraus. Aber auch auf deutsch sind einige Wegweiser für Unternehmen und für Privatpersonen sowie zahlreiche Vordrucke erhältlich.


 

 

Ansprechpartner

 

Stefan Reinel, Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: sr@br-law.com

 

Jana Behlendorf, Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: jbe@br-law.com

 

Stand: Februar 2007