1. Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften / Lebenspartnerschaftgesetz
Das Gesetz aus dem Jahre 1989 gibt gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen. Aus einer solchen Registration erwachsen ähnliche Rechte und Pflichten wie bei einer Ehe zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern. Das Gesetz entspricht damit etwa dem Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland, geht aber teilweise weiter. So ist es gleichgeschlechtlichen Partnern neuerdings sogar möglich, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Lov nr. 372 af 7.6.1989 om registreret partnerskab
Übersetzung: Queer Resources Directory
2. Kindergeldgesetz und Gesetz über die Vorauszahlung von Kindesunterhalt
Part 1-2a dieses Gesetzes aus dem Jahre 2002 betreffen die Zahlung von Kindergeld. Für jedes Kind zahlt der Staat bis zum 18. Lebensjahr einen Regelbetrag von DKK 3.692 jährlich. In besonderen Fällen, beispielsweise wenn das Kind Waise oder Halbwaise ist oder wenn die Eltern bereits Rentenleistungen erhalten, ist der Betrag höher. Part 3 regelt die Vorauszahlung von Kindesunterhalt durch den Staat in den Fällen, in denen die pflichtige Person die Unterhaltszahlungen nicht rechtzeitig leistet.
Lovbekendtgørelse nr. 765 af 11.9.2002 om børnetilskud og forskudsvis udbetaling af børnebidrag (Børnetilskudsloven)
Übersetzung: Velfærdsministeriet
3. Gesetz über die Rückführung und Durchsetzung des Sorgerechts von Kindern / Gesetz über die Durchsetzung des Sorgerechts nach Kindesentführung
Dieses Gesetz aus dem Jahre 1990 enthält in Part 3 Vorschriften über die Anerkennung und Durchsetzung von ausländischen Entscheidungen, die das Sorgerecht für Kinder unter 16 Jahren, ihren Aufenthaltsort oder das Umgangsrecht betreffen. Part 4 regelt die Behandlung von Fällen, in denen ein Kind widerrechtlich nach Dänemark gebracht wurde oder dort festgehalten wird. Part 6 a bezweckt schliesslich, betroffenen Sorgeberechtigten rechtliche Hilfe zu bieten, deren Kinder widerrechtlich aus Dänemark in ein anderes Land gebracht wurden oder dort festgehalten werden.
Lov nr. 793 af 27.11.1990 om international fuldbyrdelse af forældremyndighedsafgørelser m.v. (internationale børnebortførelser)
Übersetzung: www.børnebortførelse.dk
4. Adoptionsgesetz
In Part 1 des Adoptionsgesetzes von 2004 werden zunächst die Bedingungen für eine Adoption dargelegt. So ist beispielsweise stets das Kindeswohl im Auge zu behalten und der Adoptierende muss in der Regel mindestens 25 Jahre alt sein. Part 2 betrifft die rechtlichen Folgen einer Adoption. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind entsprechen grundsätzlich denen zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern. Part 3 regelt den Widerruf einer Adoption.
Lovbekendtgørelse nr. 928 af 14.9.2004 om adoption (Adoptionsloven)
Übersetzung: familiestyrelsen