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Daten und Datenschutz in Dänemark

1. Gesetz über das Personenstandswesen / Personenstandsgesetz

Das Gesetz aus dem Jahre 2000 regelt die Vergabe der so genannten CPR-Nummern, die in Dänemark jeder Bürger hat. Das Zentrale Personenregister enthält wichtige Basisinformationen über jeden Inhaber einer solchen Nummer, die an öffentliche Stellen und private Personen mit schützenswertem rechtlichen Interesse weitergegeben werden. Ausländer können und müssen eine CPR-Nummer beantragen, wenn sie länger als drei Monate in Dänemark bleiben wollen. Das Gesetz enthält ausserdem genaue Regelungen zu Umfang und Ausgestaltung der gespeicherten Informationen.

Lov nr. 426 af 31.5.2000 om Det Centrale Personregister (CPR-loven)

Übersetzung: Det Centrale Personregister

 

2. Gesetz über die Abwicklung persönlicher Daten / Datenschutzgesetz

Dieses Gesetz aus dem Jahre 2000 betrifft den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es stellt unterschiedliche Regelungen für die unterschiedlichen Arten von Daten und die sie speichernden Stellen auf und bestimmt, auf welche Weise die Arbeit mit diesen Daten und ihre Weitergabe erfolgen darf. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit den Rechten der Betroffenen.

Lov nr. 429 af 31.5.2000 om behandling af personoplysninger (Persondataloven)

Übersetzung: Datatilsynetet

 

3. Gesetz über die Verwendung von Gesundheitsdaten etc. auf dem Arbeitsmarkt / Gesetz über den Datenschutz auf dem Arbeitsmarkt

Ziel dieses Gesetzes von 1996 ist der Schutz der besonders sensiblen gesundheitsbezogenen Daten vor Missbrauch. Insbesondere soll verhindert werden, dass Arbeitnehmern aus der Veröffentlichung ihrer Gesundheitsdaten Nachteile in Bezug auf ihre Anstellungsmöglichkeiten erwachsen. Part 2 bestimmt, unter welchen Umständen und auf welche Weise ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer Auskunft über gesundheitsbezogene Daten verlangen darf. Part 3 beschreibt die Pflichten des Arbeitnehmers in diesem Zusammenhang und Kapitel 4 sieht den Einsatz eines speziellen sachkundigen Rats vor.

Lov nr. 286 af 24.4.1996 om brug af helbredsoplysninger m.v. på arbejdsmarkedet (Helbredslov)

Übersetzung: Beskæftigelsesministeriet