Ausländergesetz / Aufenthaltsgesetz
Das Gesetz von 2006 behandelt den Aufenthalt und dessen Voraussetzungen für
EU-Angehörige und Nicht-EU-Angehörige in Dänemark und entspricht somit in etwa
dem Regelungsgehalt des Aufenthaltsgesetz (bzw. des alten Ausländergesetzes).
Grundsätzlich braucht jeder Ausländer – ausser jenen aus Schweden, Finnland, Norwegen und Island – bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung.
Lovbekendtgørelse nr. 945 af 1.9.2006 om udlændinge (Udlændingeloven)
Übersetzung: Ny i danmark