1. Gesetz über das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Gesetz von 2005 enthält die wichtigsten Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es enthält in § 1 die wichtigsten Begriffsbestimmungen und den Anwendungsbereich. Die §§ 2a ff. enthalten Vorschriften zu Kündigungsfristen und Entschädigungszahlungen sowie zu den Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Lovbekendtgørelse nr. 68 af 21.1.2005 om Funktionærer
Übersetzung: Beskæftigelsesministeriet
2. Arbeitsgerichtsgesetz und Schlichtung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Teil 1 des Gesetzes aus 2008 betrifft die Behandlung und den Umgang mit Streiks und Arbeitsniederlegung, § 9 Absatz 2. Einzelfälle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, die im Einzelnen in § 9 niedergelegt sind, werden nur in Sonderfällen behandelt. Sitz des Arbeitsgerichts ist in Kopenhagen. Teil 2 des Gesetzes betrifft das Schiedsverfahren.
Lov nr. 106 af 21.2.2008 om Arbejdsretten og faglige voldgiftsretter
Übersetzung: Arbejdsretten
3. Gesetz zur Verhinderung der Diskriminierung bei der Arbeit/Gesetz zur Gleichbehandlung im Arbeitsrecht/Gesetz gegen Diskriminierung im Arbeitsrecht
Das Gesetz von 1996 richtet sich gegen jede direkte und indirekte Diskriminierung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber aufgrund seiner Rassezugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, politischen Ausrichtung, sexuellen Orientierung oder nationalen, sozialen und ethnischen Herkunft.
Lovbekendtgørelse Nr. 459 af 12.6.1996 om forbud mod forskelsbehandling på arbejdsmarkedet m.v.
Übersetzung: International Labour Organisation
4. Gesetz zur Sicherstellung gleichwertiger Gehälter für Mann und Frau
Dieses Gestz aus dem Jahre 2003 richtet sich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Entrichtung von Arbeitsentgelt und gebietet die gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit oder gleichwertiger Arbeit.
Lovbekendtgørelse Nr. 456 af 21.8.2003 om lige løn til mænd og kvinder (Ligelønsloven)
Übersetzung: Beskæftigelsesministeriet
5. Gesetz zum Schutz der Gleichbehandlung von Mann und Frau im Hinblick auf Arbeit und Mutterschutz
Das Gesetz stammt aus dem Jahre 2002. In Part 2 werden Grundsätze für eine gleichberechtigte Behandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgestellt. Part 3 enthält speziell Vorschriften zur Schwangerschaft und Elternzeit von Arbeitnehmern sowie zur Adoption von Kindern. Weitere Abschnitte betreffen unwirksame Regelungen in diesem Zusammenhang, Ausnahme-, Entschädigungs- und Strafvorschriften.
Lovbekendtgørelse Nr. 711 af 20.8.2002 om ligebehandling af mænd og kvinder med hensyn til beskæftigelse og barselorlov m.v.
Übersetzung: Beskæftigelsesministeriet
6. Gesetz zur Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz
Das Gesetz aus dem Jahre 2005 enthält Vorschriften zur Gestaltung und Sicherung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes in Betrieben in Anpassung an die jeweiligen technischen und sozialen Entwicklungen.
Lovbekendtgørelse Nr. 268 af 18.3.2005 om arbejdsmiljø (Arbejdsmiljøloven)
Übersetzung: Arbejdstilsynet
7. Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer vor Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz
Das Gesetz aus dem Jahr 2000 enthält Regelungen für Ersatzansprüche von geschädigten Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen.
Lovbekendtgørelse Nr. 943 af 16.10.2000 om sikring mod følger af arbejdsskade (Arbejdsskadeloven Arbejdsskadesikringsloven)
Übersetzung: Arbejdsskadestyrelsen
8. Gesetz über die Entschädigung von Arbeitern bei Unfällen
Das Gesetz von 2003 enthält Regelungen zu Ersatzansprüchen von Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen bei unverschuldeten Unfällen.
Lov Nr. 422 af 10.6.2003 om arbejdsskadesikring
Übersetzung: Arbejdsskadestyrelsen
9. Urlaubsgesetz
Das Gesetz aus dem Jahre 2004 regelt die Rechte des Arbeitnehmers in Bezug auf seinen Urlaub. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf 25 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Part 4 bestimmt die näheren Modalitäten, unter denen der Urlaub zu nehmen ist, unter anderem, in welchem Zeitraum der Urlaub verbraucht werden muss und was im Krankheitsfalle gilt. In den folgenden Abschnitten ist die Bezahlung während des Urlaubs geregelt.
Lovbekendtgørelse nr. 407 af 28.5.2004 om Ferie (Ferieloven)
Übersetzung: Beskæftigelsesministeriet
10. Gesetz zum Schutz von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern gegen Kündigungen
Dieses Gesetz stammt aus dem Jahre 1990. Hiernach darf einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mit der Begründung gekündigt werden, dass er Mitglied einer Gewerkschaft oder einer anderen Vereinigung ist. Ebenso darf ihm grundsätzlich nicht gekündgit werden, weil er nicht Mitglied einer solchen Vereinigung ist. Das Gesetz regelt ausserdem die Entschädigung im Falle der Zuwiderhandlung.
Lovbekendtgørelse nr. 443 af 13.6.1990 om beskyttelse mod afskedigelse på grund af foreningsforhold Foreningsfrihedsloven (Foreningsfrihedsloven)
Übersetzung: International Labour Organisation
11. Gesetz zur Aufsicht über Betriebsrentenfonds
Das Gesetz aus dem Jahre 2005 legt fest, dass alle betrieblichen Renten durch eine Versicherungsgesellschaft oder einen Betriebsfond gedeckt sein müssen. Des weiteren wird bestimmt, wie diese Betriebsfonds auszugestalten sind.
Lovbekendtgørelse nr. 1017 af 24.10.2005 om tilsyn med firmapensionskasser
Übersetzung: Finanstilsynet
12. Gesetz zur Vorlage eines speziellen Führungszeugnisses bei der Arbeit mit Kindern
Dieses Gesetz aus dem Jahre 2005 richtet sich sowohl an Behörden als auch an natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Diese haben bei der Anstellung von Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit bestimmungsgemäss in direkten Kontakt mit Kindern unter 15 Jahren kommen, ein spezielles Führungszeugnis betreffend die Eignung zur Arbeit mit Kindern einzufordern. Näheres wird durch den zuständigen Minister bestimmt.
Lov nr. 520 af 21.6.2005 om indhentelse af børneattest i forbindelse med ansættelse af personale m.v. (Børneattestloven)
Übersetzung: Kulturministeriet