1. Gesetz über das Finanzwesen
Das Gesetz von 2006 richtet sich an Unternehmen, die innerhalb und ausserhalb der EU wirtschaften und hierfür eine Lizenz/Zulassung haben. Die genaue Definition eines solchen Unternehmens findet sich in Section 5 – hierunter finden sich Versicherungen, Banken etc. Für jeden Geschäftszweig gelten zusätzlich noch spezielle Regelungen. Allgemein geht es um Pflichten und Verhaltensregeln und Massstäbe für die Führung des Unternehmens und die Geschäftspraxis.
Lovbekendtgørelse nr. 286 af 4.4.2006 om finansiel virksomhed
Übersetzung: Finanstilsynet
2. Gesetz über Wirtschaftsunternehmen
Das Gesetz von 1994 richtet sich an Einzelhandelsunternehmen, Handelsgesellschaften etc., für die das dänische Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder das dänische Aktiengesetz etc. nicht gilt.
Lovbekendtgørelse nr. 546 af 20.6.1996 om erhvervsdrivende virksomheder
Übersetzung: Erhvers- og Selskabsstyrelsen
3. Gesetz zur Absicherung von Hypotheken- und Pfandkrediten
Das Gesetz von 2003 enthält in Teil 2 Regelungen zu Hypothekenkrediten, unter anderem zu den Laufzeiten der Kredite, z.B. in Section 3, sowie zur Maximalhöhe der Kredite in Section 5. In Teil 3 finden sich Vorschriften zu Pfandkrediten, Teil 4 betrifft die Haftung.
Lov nr. 454 af 10.6.2003 om realkreditlån og realkreditobligationer m.v.
Übersetzung: Finanstilsynet
4. Gesetz über die Dänische Nationalbank
Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1961 und regelt Aufbau und Ausgestaltung der dänischen Nationalbank. Zweck dieser Bank und des Gesetzes ist es, ein sicheres und zuverlässiges Währungssystem aufrechtzuerhalten und den Geldverkehr und das Kreditwesen zu reglementieren und zu erleichtern. Enthalten sind unter anderem Vorschriften zur Kapitalhöhe der Bank, zu ihrem Sitz, zur Betriebsführung sowie zur Ausstellung und Einziehung von Geldnoten.
Lov nr. 116 af 7.4.1936 om Danmarks Nationalbank og lov nr. 67 af 15.3.1967 om ændring i lov om Danmarks Nationalbank
Übersetzung: Nationalbanken
5. Gesetz über einen Garantiefond für Einlagen und Anleger /
Einlagen- und Anlegersicherungsgesetz
Dieses Gesetz aus dem Jahre 2003 bezweckt die Bildung eines Garantiefonds, der Einlagen und Anleger vor Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz ihrer Kreditinsitute schützen soll. Es handelt sich bei dem Fond um eine private, unabhängige Einrichtung, in die die unter Part 2 genannten Institute (dänische Banken und Hypothekenbanken, sowie unter bestimmten Umständen auch Investmentunternehmen und Kreditinstitute mit Hauptsitz im Ausland) Beiträge einzuzahlen haben. Die Grösse des Fonds soll mindestens 3,2 Milliarden Kronen betragen. Part 3 bis 7 regeln die nähere Ausgestaltung des Fonds, unter anderem die Festsetzung der Beiträge, die Bereiche, die von konkret abgedeckt werden sowie die Auszahlungsmodalitäten für die Anleger.
Lovbekendtgørelse nr. 1066 af 10.12.2003 om en garantifond for indskydere og investorer
Übersetzung: Finanstilsynet
6. Gesetz (über Massnahmen) zur Bekämpfung von Geldwäsche und der
Finanzierung von Terrorismus
Lovbekendtgørelse nr. 442 af 11.5.2007 om forebyggende foranstaltninger
Übersetzung: Finanstilsynet
7. Gesetz über grenzüberschreitende Überweisungen
Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1999 und trifft Regelungen zu grenzüberschreitenden Überweisungen bis zu einer Höhe von 50.000 € mit Ländern der Europäischen Union und solchen Ländern, mit denen die Europäische Union Abkommen im Hinblick auf den Geldtransfer geschlossen hat. Part 2 bis 4 des Gesetzes enthalten Vorschriften zu Auskunfts- und sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überweisungen, zur Überweisungszeit, zu den Kosten, sowie zu den Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen.
Lov nr. 237 af 21.4.1999 om grænseoverskridende pengeoverførsler
Übersetzung: Finanstilsynet
8. Gesetz über Investmentvereinigungen, Genossenschaften und andere
Vereinigungen
Lovbekendtgørelse nr. 55 af 31.1.2006 om investeringsforeninger og specialforeninger samt andre kollektive investeringsordninger m.v.
Übersetzung: Finanstilsynet
9. Gesetz über die Lønmodtagernes-Dyrtidsfond-Pensionen
Lovbekendtgørelse nr. 939 af 15.9.2004 om Lønmodtagernes Dyrtidsfond
Übersetzung: Finanstilsynet
10. Gesetz über die Soziale Rente
Das Gesetz stammt aus dem Jahre 2004 und regelt die soziale Volksrente in Dänemark. Voraussetzung für den Erwerb eines Rentenanspruchs ist grundsätzlich die dänische Staatsbürgerschaft. Etwas anderes gilt unter bestimmten Umständen bei Personen, die ihren festen Wohnsitz mindestens zehn Jahre lang in Dänemark haben sowie für Ausländer mit Aufenthaltgenehmigung in Dänemark. Der Anspruchsteller muss ausserdem grundsätzlich seinen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben. Part 2 trifft konkrete Regelungen über die Altersrente und Part 3 über die Vorruhestandsrente. In Part 4 und 5 ist die Berechnung der Renten sowie deren Auszahlung festgelegt.
Lovbekendtgørelse nr. 42 af 28.1.2004 om social pension (pensionsloven)
Übersetzung: Indenrigs- og Socialministeriet